Mehrwertsteuer 2026: Wann 19 %, wann 7 % – und was sich in der Gastronomie geändert hat
Veröffentlicht am 12.10.2026 · aktualisiert am 12.10.2026
Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) steckt in fast jedem Preis, den Sie in Deutschland zahlen. Es gibt zwei Hauptsätze – und einige Ausnahmen, die beim Einkauf einen Unterschied machen.
19 % – der Regelsatz
Für die meisten Waren und Dienstleistungen gilt der Regelsatz von 19 %: Elektrogeräte, Werkzeug, Kochgeschirr, Kleidung, Möbel und auch Getränke im Restaurant.
7 % – der ermäßigte Satz
Ermäßigt mit 7 % besteuert werden unter anderem (§ 12 UStG):
- die meisten Lebensmittel und Bücher (Gegenstände der Anlage 2 zum UStG)
- E-Books und digitale Zeitungen/Zeitschriften (ohne Video und Musik)
- Eintritt in Theater, Konzerte und Museen
- Speisen in Restaurants und bei Verpflegungsdienstleistungen – ohne Getränke
Neu seit 1. Januar 2026: dauerhaft 7 % auf Speisen in der Gastronomie
Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, eingeführt mit dem Steueränderungsgesetz 2025). Getränke werden weiterhin mit 19 % besteuert. Das Bundesfinanzministerium hat dazu am 22.12.2025 ein Anwendungsschreiben veröffentlicht.
0 % für Photovoltaik
Für Photovoltaik-Module und wesentliche Komponenten, die an Betreiber von Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden bzw. öffentlichen Gebäuden geliefert werden, gilt ein Steuersatz von 0 %.
Bei Bestellungen aus dem Ausland
Bei Waren aus Nicht-EU-Ländern wird die gleiche Steuer als Einfuhrumsatzsteuer fällig – ab dem ersten Euro. Mehr dazu in unserem Beitrag Zoll bei Bestellungen aus dem Ausland.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetzestexte und Angaben der Behörden.