Zoll bei Bestellungen aus China, USA & Co.: Die 150-Euro-Freigrenze ist weg – das gilt jetzt
Veröffentlicht am 12.10.2026 · aktualisiert am 12.10.2026
Wer online in China, den USA, Großbritannien oder der Schweiz bestellt, zahlt seit Mitte 2026 häufiger drauf. Die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern gilt seit dem 1. Juli 2026 nicht mehr.
3 Euro Zoll – pro Warenkategorie, nicht pro Paket
Für Sendungen bis 150 Euro wird jetzt ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenkategorie erhoben. Entscheidend ist dabei die Zolltarif-Unterposition, nicht die Zahl der Pakete. Der Zoll nennt selbst ein Beispiel:
- 4 Paar Socken in einem Paket: 3 Euro (eine Warenkategorie)
- Socken, ein Plüschtier und ein Ladekabel: 9 Euro (drei Warenkategorien)
Die Regel ist als Übergangslösung bis 30. Juni 2028 angelegt – bzw. bis das geplante EU-Zolldatenportal startet (Verordnungen (EU) 2026/382 und 2026/1200). Für Sendungen über 150 Euro gilt wie bisher der reguläre Zollsatz auf den Gesamtwert einschließlich Porto.
Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Euro
Unabhängig vom Zoll fällt auf Waren aus Nicht-EU-Ländern Einfuhrumsatzsteuer an – 19 % bzw. 7 % –, und zwar ab dem ersten Euro. Eine Freigrenze gibt es dafür nicht.
IOSS: Steuer schon im Kaufpreis
Ist der Verkäufer im EU-Verfahren IOSS registriert, ist die Einfuhrumsatzsteuer bei Waren bis 150 Euro bereits im Kaufpreis enthalten. Dann wird beim Zoll keine zusätzliche Einfuhrumsatzsteuer fällig. Achten Sie im Shop auf entsprechende Hinweise.
Gebühren der Paketdienste
Post- und Kurierdienste verlangen für die Zollabwicklung üblicherweise eine eigene Servicepauschale. Deren Höhe steht in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstes. Oft werden die Abgaben schon im Shop bezahlt, sonst an der Haustür oder in der Filiale.
Geschenksendungen zwischen Privatpersonen bleiben bis 45 Euro abgabenfrei.
Angekündigt: zusätzliche EU-Bearbeitungsgebühr
Die EU plant zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen. Laut IHK Regensburg (Stand 30.09.2026) liegt dazu ein Entwurf der EU-Kommission über 2 Euro je Artikel vor. Diese Gebühr gilt erst, wenn sie offiziell im EU-Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft getreten ist. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald feststeht, ab wann sie erhoben wird.
Unser Tipp
Rechnen Sie bei günstigen Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland die Zusatzkosten mit ein: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Servicegebühr können den Preisvorteil schnell aufzehren. Ein Vergleich mit Angeboten von Händlern in Deutschland – etwa hier auf angebot-suchen.de – lohnt sich.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetzestexte und Angaben der Behörden.