Neue Verbraucherrechte 2026: Widerrufsbutton, Recht auf Reparatur und USB-C für Laptops

Veröffentlicht am 12.10.2026 · aktualisiert am 12.10.2026

2026 haben Käuferinnen und Käufer in Deutschland gleich mehrere neue Rechte bekommen. Die wichtigsten im Überblick.

Widerrufsbutton: Widerrufen per Klick (seit 19. Juni 2026)

Online-Shops müssen seit dem 19. Juni 2026 einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten (§ 356a BGB). Er muss eindeutig beschriftet sein, etwa mit „Vertrag widerrufen“, und während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar sein. Das gilt auch für online abgeschlossene Dienstleistungs-, Finanz- und Versicherungsverträge.

Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu ein Jahr und 14 Tage verlängern.

Recht auf Reparatur (seit Juli 2026)

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über das Recht auf Reparatur wurde im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 212 vom 22.07.2026 verkündet. Die neuen Kaufrechtsregeln gelten für Verträge ab dem 31. Juli 2026. Die wichtigsten Punkte:

  • Wählen Sie bei einem Mangel die Reparatur statt eines Ersatzgeräts, verlängert sich die Gewährleistung um 12 Monate.
  • Hersteller bestimmter Produkte müssen diese auch nach Ablauf der Gewährleistung reparieren.
  • Es gibt ein europäisches Formular für Reparaturinformationen und eine EU-Online-Plattform für Reparaturen.

USB-C: Ein Ladekabel für (fast) alles – jetzt auch für Laptops

Seit 28.12.2024 müssen Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, Konsolen, E-Reader, Tastaturen, Mäuse und ähnliche Geräte per USB-C geladen werden können. Seit dem 28. April 2026 gilt das auch für Laptops. Geräte müssen zudem auch ohne Netzteil angeboten werden, damit Sie vorhandene Ladegeräte weiter nutzen können.

Ob die Pflicht künftig auch für Smartwatches, Fitness-Tracker oder Drohnen gilt, prüft die EU-Kommission bis Ende 2026 – beschlossen ist das noch nicht.

Energielabel für Smartphones und Tablets

Seit dem 20.06.2025 tragen neu auf den Markt gebrachte Smartphones und Tablets ein Energielabel. Es zeigt unter anderem Akku-Lebensdauer, Sturzfestigkeit, Schutz gegen Staub und Wasser sowie einen Reparierbarkeitsindex von A bis E. Ein solcher Index ist laut Verbraucherzentrale ab 2027 auch für Wäschetrockner vorgesehen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetzestexte und Angaben der Behörden.

Quellen

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