Garten
Laubbläser oder Laubsauger kaufen: Akku, Benzin oder Kabel, Lärm und erlaubte Zeiten
Veröffentlicht im Oktober 2026
Im Herbst fällt die Entscheidung oft im Baumarkt: Laubbläser, Laubsauger oder doch der Rechen? Vor dem Kauf lohnt es sich, drei Fragen zu klären. Wie groß ist die Fläche? Wie laut darf das Gerät sein? Und wann darf es überhaupt laufen? Denn für Laubbläser und Laubsammler gelten in Wohngebieten strengere Zeiten als für viele andere Gartengeräte.
Bläser oder Sauger: der Unterschied
Ein Laubbläser schiebt das Laub mit einem Luftstrom zusammen. Ein Laubsauger saugt es ein, viele Modelle zerkleinern es dabei mit einem Häckselwerk und sammeln es in einem Fangsack. Gerade diese Häckselfunktion ist aus Naturschutzsicht der heikle Punkt, dazu weiter unten mehr. Bei nassem Laub stoßen die Geräte schnell an Grenzen: Das Umweltbundesamt (UBA) hält den Einsatz von Laubbläsern auf feuchtem Laub für wenig sinnvoll, weil ihnen meist die nötige Leistung fehlt.
Akku, Benzin oder Kabel
Benzingeräte brauchen weder Steckdose noch Akku, sind aber am lautesten und stoßen Abgase aus. Nach Angaben des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erzeugen Laubbläser mit Verbrennungsmotor am Ohr der bedienenden Person einen Schalldruckpegel zwischen 83 und 90 dB(A). Eine Dauerbelastung ab 80 dB(A) gilt nach Meinung von Fachleuten als schädlich für das Gehör. Das UBA nennt für Laubsauger und -bläser allgemein Werte zwischen 90 und 120 Dezibel.
Akkugeräte sind laut UBA erheblich leichter, leiser und emissionsärmer als Benzinvarianten und verursachen niedrigere laufende Kosten. Das LANUV beziffert den Unterschied: Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers bis zu 10 dB(A) unter dem eines Benzingeräts. Für kleine Flächen gibt es Akku-Laubsauger, die noch einmal leiser sind.
Kabelgeräte arbeiten ebenfalls ohne Abgase, sind aber an eine Steckdose und die Länge des Verlängerungskabels gebunden. Im kleinen Vorgarten kann das reichen, auf größeren Grundstücken wird das Kabel schnell lästig.
Beim Vergleich hilft die Kennzeichnung: Neue Laubbläser und Laubsauger müssen laut LANUV mit dem Schallleistungspegel gekennzeichnet sein, den das Gerät garantiert nicht überschreitet. Dieser Wert in dB(A) ist aussagekräftiger als Werbeversprechen zur Lautstärke.
Wann Laubbläser laufen dürfen
Die Regeln stehen in § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Sie gelten unter anderem in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten, in Kur- und Klinikgebieten sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten. Dort gilt:
- An Sonn- und Feiertagen dürfen die Geräte ganztägig nicht betrieben werden.
- Werktags ist der Betrieb zwischen 20 und 7 Uhr verboten.
- Für Laubbläser und Laubsammler, ebenso für Freischneider und Grastrimmer, kommen werktags weitere Sperrzeiten hinzu: 7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 17 bis 20 Uhr. Erlaubt bleiben damit nur 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr.
Die zusätzlichen Sperrzeiten entfallen für Geräte, die das EU-Umweltzeichen erhalten haben und damit gekennzeichnet sind. Die Sonn- und Feiertagsruhe und die Nachtruhe gelten aber auch für sie. Laut LANUV gelten die Zeiten für private wie für professionelle Nutzung. Weitergehende Lärmschutzregeln der Länder bleiben nach der Verordnung unberührt, örtliche Bestimmungen können die Zeiten weiter einschränken. Ein Blick in die Satzung der eigenen Gemeinde lohnt sich also.
Was die Geräte für Tiere bedeuten
Unter dem Laub überwintern viele Kleintiere. Geräte mit Häckselfunktion sind laut UBA eine tödliche Gefahr für kleine Gartentiere und Insekten. Das LANUV weist darauf hin, dass vor allem Laubsauger Regenwürmer oder Käfer einsaugen und vernichten, die für die Bodenverbesserung wichtig sind.
Die Alternative: Rechen und Besen
Für Privathaushalte empfiehlt das UBA Besen, Laubrechen oder Harke. Sie brauchen weder Strom noch Benzin, sind leise und schonen Boden und Tiere. Auch das LANUV rät, bei kleinen Flächen zu prüfen, ob ein Gerät wirklich nötig ist oder der Rechen genauso schnell zum Ziel führt. Das gesammelte Laub gehört laut UBA auf den Kompost, in die Biotonne oder in die Grünabfallsammlung, nicht ins Feuer.
Wer trotzdem ein Gerät braucht, etwa für eine große gepflasterte Hoffläche, ist mit einem Akku-Bläser ohne Häcksler meist am besten bedient: leiser als ein Benziner, ohne Abgase vor Ort und ohne Häckselwerk. Für größere Flächen hält auch das UBA den Einsatz bei trockenem Laub für vertretbar.
Stand: Oktober 2026.


