Greenwashing-Verbot seit 27. September 2026: Was Nachhaltigkeitssiegel jetzt erfüllen müssen
Veröffentlicht am 12.10.2026 · aktualisiert am 12.10.2026
„Umweltfreundlich“, „klimaneutral“, ein grünes Blatt als Siegel – solche Aussagen beeinflussen viele Kaufentscheidungen. Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland deutlich strengere Regeln dafür. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825 („Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“), umgesetzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG (Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 43 vom 19.02.2026).
Das ändert sich
- Nachhaltigkeitssiegel sind nur noch zulässig, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgesetzt sind. Selbst erfundene Siegel von Herstellern oder Händlern sind unzulässig.
- Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind nur noch erlaubt, wenn eine hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist.
- „Klimaneutral“ darf nicht mehr behauptet werden, wenn die Aussage nur auf CO₂-Kompensation beruht.
- Aussagen dürfen sich nicht auf das ganze Produkt beziehen, wenn sie nur für einen Teil gelten.
- Versprechen für die Zukunft („bis 2030 klimaneutral“) brauchen konkrete, überprüfbare Umsetzungspläne.
- Angaben zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit müssen verlässlich sein.
So erkennen Sie seriöse Siegel
- Fragen Sie: Wer vergibt das Siegel? Eine unabhängige Organisation oder der Hersteller selbst?
- Gibt es öffentlich einsehbare Kriterien und Kontrollen?
- Ist klar, worauf sich die Aussage bezieht – Verpackung, Material, Herstellung?
Die Verbraucherzentrale gibt dazu weitere praktische Tipps (siehe Quellen).
Hinweis zur Übergangszeit: Für Ware, die bereits im Handel ist, gibt es nach Angaben der IHK eine begrenzte Übergangsregel. Einzelne Produkte mit alten Kennzeichnungen können Ihnen daher noch eine Weile begegnen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetzestexte und Angaben der Behörden.